EIN
WÜRDIGES BEGRÄBNIS - IN UNSERER HEUTIGEN ZEIT KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT
Finanzielle Vorsorge ist notwendig
Der
Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns schmerzhaft.
Gerade deshalb wird dieses Thema oftmals tabuisiert. Doch
wußsten Sie...
....dass
das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 nun vollständig aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen
wurde? Jeder muss für die Bestattungskosten in vollem Umfang
selbst aufkommen, wobei die Gesamtkosten für eine würdige
Bestattung heute bereits oft 5.000,- EUR übersteigen. Wir
bieten Ihnen die Gelegenheit, diese oftmals unbeachtete
Versorgungslücke zu schließen und somit selbst frühzeitig
für ein würdiges Begräbnis vorzusorgen - mit einem speziellen
Sterbegeld-Kollektivvertrag des MBV e.V., bei dem auf eine
Gesundheitsprüfung verzichtet wird und der Ihnen sogar
die Möglichkeit gibt, den Vertrag zweckgebunden an ein
Bestattungsinstitut abzutreten. Damit nehmen Sie Ihre Bestattungsvorsorge
selbst in die Hand und sind nicht auf andere angewiesen.
Die Vorteile auf einen Blick
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Bei Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Im Todesfall wird die Versicherungssumme unabhängig
vom gesundheitlichen Zustand bei Vertragsabschluss geleistet.
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Garantierte Antragsannahme.
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Besonders niedrige
Versicherungsbeiträge aufgrund des Kollektivsondertarifes
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Doppelte Versicherungssumme
bei Unfalltod automatisch mitversichert
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Finanzielle
Entlastung Ihrer Angehörigen
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Auszahlung des Sterbegeldes an die vorher
benannte Vertrauensperson oder aber auch die Möglichkeit der zweckgebundenen
Abtretung der Versicherungsleistung an ein Bestattungsinstitut, das im Todesfall
alle Formalitäten erledigt
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Nach Ende der Beitragszahlungsdauer,
wird der Vertrag beitragsfrei bis zum Tod weitergeführt
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Kostenlose Information und Beratung.
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Überschüsse steigern die Versicherungssumme im Laufe der Jahre
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der Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann auch für jede andere Person gestellt werden.
Der Antragsteller ist Versicherungsnehmer, die Leistung der Sterbegeldversicherung
wird im Todesfall der versicherten Person erbracht.
Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge, legt den Bezugsberechtigten fest
oder kann auch sich selbst als Bezugsberechtigten einsetzen.
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Die Sterbegeldversicherungen wird bei Sozialhilfebedürftigkeit anders
als Kapitallebensversicherungen nicht als verfügbares Vermögen
(§ 90 Sozialgesetzbuch XII) angesehen. Auch laufende Beiträge
zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf
übernommen werden (§ 33 SGB XII).
Eine würdevolle Bestattung ist völlig altersunabhängig für jeden
von uns ein Thema. Überlassen Sie diese Aufgabe nicht Ihren
Angehörigen.