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EIN WÜRDIGES BEGRÄBNIS - IN UNSERER HEUTIGEN ZEIT KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT

Finanzielle Vorsorge ist notwendig

Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns schmerzhaft. Gerade deshalb wird dieses Thema oftmals tabuisiert. Doch wußsten Sie...

....dass das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 nun vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurde? Jeder muss für die Bestattungskosten in vollem Umfang selbst aufkommen, wobei die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung heute bereits oft 5.000,- EUR übersteigen. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, diese oftmals unbeachtete Versorgungslücke zu schließen und somit selbst frühzeitig für ein würdiges Begräbnis vorzusorgen - mit einem speziellen Sterbegeld-Kollektivvertrag des MBV e.V., bei dem auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird und der Ihnen sogar die Möglichkeit gibt, den Vertrag zweckgebunden an ein Bestattungsinstitut abzutreten. Damit nehmen Sie Ihre Bestattungsvorsorge selbst in die Hand und sind nicht auf andere angewiesen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Bei Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Im Todesfall wird die Versicherungssumme unabhängig vom gesundheitlichen Zustand bei Vertragsabschluss geleistet.
  • Garantierte Antragsannahme.
  • Besonders niedrige Versicherungsbeiträge aufgrund des Kollektivsondertarifes
  • Doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod automatisch mitversichert
  • Finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Auszahlung des Sterbegeldes an die vorher benannte Vertrauensperson oder aber auch die Möglichkeit der zweckgebundenen Abtretung der Versicherungsleistung an ein Bestattungsinstitut, das im Todesfall alle Formalitäten erledigt
  • Nach Ende der Beitragszahlungsdauer, wird der Vertrag beitragsfrei bis zum Tod weitergeführt
  • Kostenlose Information und Beratung.
  • Überschüsse steigern die Versicherungssumme im Laufe der Jahre
  • der Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann auch für jede andere Person gestellt werden. Der Antragsteller ist Versicherungsnehmer, die Leistung der Sterbegeldversicherung wird im Todesfall der versicherten Person erbracht. Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge, legt den Bezugsberechtigten fest oder kann auch sich selbst als Bezugsberechtigten einsetzen.
  • Die Sterbegeldversicherungen wird bei Sozialhilfebedürftigkeit anders als Kapitallebensversicherungen nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 Sozialgesetzbuch XII) angesehen. Auch laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII).


Eine würdevolle Bestattung ist völlig altersunabhängig für jeden von uns ein Thema. Überlassen Sie diese Aufgabe nicht Ihren Angehörigen.